SACHVERSTÄNDIGENBÜRO FÜR MASCHINENSICHERHEIT

Dipl.-Ing. Ferenc Varga
Ingenieur für Anlagenbetriebstechnik, Sicherheitsingenieur
Fritz Flinte Ring 91, D-22309 Hamburg
Tel./Fax 040/632 20 55

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öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Sicherheit von Be- und Verarbeitungs- maschinen der Gummi- und Kunststoffindustrie sowie der chemischen Industrie


Mit dem Inkrafttreten der EG-Maschinenrichtlinie und Beginn des gemeinsamen Binnenmarktes in der Europäischen Gemeinschaft am 01.01.1993 hat sich für den Hersteller von Maschinen eine völlig neue Rechtssituation ergeben, wobei die Abschnitte der Unfallverhütungsvorschriften, die den Bau und Ausrüstung von Maschinen und Arbeitsgeräten regeln, ihre Rechtsverbindlichkeit verloren haben. Nach Ablauf der Übergangsfrist am 31.12.1994 für die mögliche Anwendung von Bau- und Ausrüstungsbestimmungen der UVVn als nationale Vorschriften, ist der Hersteller einer Maschine nunmehr verpflichtet das CE-Zeichen an der Maschine anzubringen. Hierzu muß er sicherstellen, daß die Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie, der zahlreichen europäischen Normen, Vorschriften und technischen Regeln erfüllt sind.

Die am 3. Oktober 2002 in Kraft getretene Betriebssicherheitsverordnung enthält für den Altbestand von Maschinen und sonstigen technischen Arbeitsmitteln die Regelung, daß für deren sicherheitstechnische Beurteilung gemäß § 7 Abs. 2 der BetrSichV, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung geltenden Vorschriften heranzuziehen sind. Damit können auch Anlagenbetreiber vor ähnliche Probleme wie die Maschinenhersteller gestellt werden.

Die praktische Umsetzung der Richtlinie 94/9/EG (ATEX) nach Ablauf der Übergangszeit am 1. Juli 2003 stellt Herstellern und Betreibern von Industriemaschinen z.T. neue Anforderungen.

Dienstleistungen:

  • Begutachtung, Inspektion von Maschinen und Industrieanlagen auf Gesetzeskonformität

  • Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens nach Anhang V der Richtlinie 98/37/EG (CE-Kennzeichnung)

  • Erstellung von Privatgutachten, Schiedsgutachten und Gerichtsgutachten

  • Beratung zu maschinenspezifischen Fragen der Arbeitssicherheit

  • Norm-Recherchen, Informationsbeschaffung. Mit Fertigstellung der Vorschriften-Datenbank für Maschinen im Juni 2004 ist ein schnelles Auffinden der relevanten Prüfgrundlagen für kraftbetriebene Arbeitsmittel (abhängig vom Baujahr) möglich geworden.

  • Durchsicht und Ergänzung von Betriebsanleitungen nach Anhang I Ziffer 1.7.4 der Richtlinie 98/37/EG und Betriebsanweisungen nach diversen Regelwerken

  • Vorträge, Schulungen über Arbeitssicherheit, div. Gesetze und Richtlinien, Ergonomie, Gefahrstoffe, Explosionsschutz, Arbeits- und Umweltschutzmanagement, u.a.