Selbstlose Unterstützung von Personen, die in Folge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustandes auf die Hilfe Anderer angewiesen sind oder welche wirtschaftlich hilfsbedürftig sind. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Einbringung von Dienstleistungen und den Betrieb von Sozialen Einrichtungen und den Diensten der Kinder-, Jugend-, Familien-, Alten-, Kranken- und Erholungspflege für die Arbeiterwohlfahrt und andere gemeinnützige Körperschaften und in eigener Rechtsträgerschaft.
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